Arbeitsrecht

Mitarbeiterüberprüfung

Die Berufsdetektivin Vera 1 ermittelt erfolgreich bei:

Mitarbeiterüberprüfung (Krankenstände, Veruntreuung und Betriebsschädigung)

Wenn sich ein Mitarbeiter wegen einer Krankheit oder eines Unfalls krankmeldet, dann sind einige gesetzliche Regelungen und Schritte zu beachten. Kernaufgabe unseres Teams: Nachweis eines eindeutigen Missbrauches. Entscheidend natürlich auch der Grund des Krankenstandes sowie die Ausgehzeiten u.ä. Parameter. Wir beraten Sie gerne über Möglichkeiten und Erfolgsaussichten!

Veruntreuung und Betriebsschädigungen

  • Plant der Mitarbeiter bereits seine Selbstständigkeit, möglicherweise unter der Verwendung Ihrer Firmenkundenkartei?
  • Hat Ihr Mitarbeiter die Absicht die Firma unter Mitnahme von Spezialkenntnissen und eventuell geschützten Daten zu verlassen?
  • Erhält der Angestellte bereits laufende Zahlungen von Konkurrenten damit er diesen mit internen Informationen füttert?
  • Schädigt der Mitarbeiter durch sein Verhalten Ihren Wettbewerbsvorteil?
  • Führt der Angestellte bereits Sondierungsgespräche mit Konkurrenzunternehmen durch?
  • u.v.m.

Mitarbeiterüberwachung, Ermittlungsverfahren
(Gemäß §129 Abs 1 Z 5 GEWO 1994 Überprüfung der Treue von ArbeitnehmerInnen durch Berufsdetektive)

MitarbeiterInnen, die das Unternehmen schädigen, sind auf Dauer nicht tragbar und dem muss entgegengewirkt werden. Daher kann rechtlich jedes Unternehmen, welches einen klaren Verdacht gegen einen Mitarbeiter hegt, eine Mitarbeiterüberbewachung durch eine befugte Berufsdetektei in Auftrag geben. Eine solche Überwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Umstände vorliegen. Die Mitarbeiterüberwachung kann vielfältig gestaltet werden. Die Frage nach der Legalität beantwortet Ihr Berufsdetektiv. Ohne Fach- und Rechtskenntnisse stößt man sehr rasch an seine Grenzen.

Ob es sich nun um eine offensichtliche „Schwarzarbeit“ eines krank-geschriebenen Mitarbeiters handelt, der offensichtlich sehr gesund einer anderen Tätigkeit nachgeht, oder um das Fehlverhalten eines Außendienstmitarbeiters, der seine Arbeitszeit zum privaten Vergnügen nutzt. Eine Mitarbeiterüberwachung durch Profis kann hier Abhilfe schaffen und im Regressfall werden die Kosten an den Schädiger umgelagert.