Strafrecht

Körperverletzungsdelikte, Nötigung, Stalking, …

Die Berufsdetektivin Vera 1 ermittelt erfolgreich

Rechtsgrundlagen
Gemäß §129(1) Z2 der Gewerbeordnung sind Berufsdetektive zur Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen befugt.

Gemäß §129(1) Z3 der Gewerbeordnung sind Berufsdetektive zur Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen Verfahrens befugt.

Gemäß §129(1) Z4 der Gewerbeordnung dürfen Berufsdetektive den Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe sowie den Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen ausforschen.

Laut §80(1) Strafprozessordnung ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt, wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt.

  • 80(2) Strafprozessordnung: Wer aufgrund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführt, unmittelbar zuvor ausgeführt hat oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet wird, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbaren Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.

Strafrechtsdelikte im Privatbereich

  • Körperverletzungsdelikte, Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Raufhandel, Entführung und Freiheitsentziehung
  • Nötigung, gefährliche Drohung und Erpressung
  • Stalking, Mobbing, Psychoterror und der neue Straftatbestand „Cyber-Mobbing“
  • üble Nachrede, Beleidigung und Verleumdung
  • Betrug, Untreue, Täuschung, Ehetäuschung und Partnerschaftäuschung
  • Kindesentziehung, Verletzung der Unterhaltspflicht, Unterschiebung eines Kindes, Verletzung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung
  • Quälen, Vernachlässigen oder Überanstrengung unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen, sowie Tierquälerei
  • Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub, Sachentziehung, Unterschlagung und Veruntreuung
  • Gefährdung, Gemeingefährdung und unterlassene Hilfeleistung
  • Falsche Beweisaussage und Amtsanmaßung

 

Strafrechtlich relevante Delikte in Unternehmen

  • Verletzung von Betriebsgeheimnissen
  • Verletzung oder Auskundschaften (Spionage) von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
  • Bestechung, Korruption und Untreue
  • Betrug, Diätenbetrug und Spesenbetrug
  • Diebstahl, Unterschlagung und Veruntreuung
  • Sabotage, Sachbeschädigung und Datenbeschädigung
  • Mobbing, Psychoterror und der neue Straftatbestand Cyber-Mobbing
  • übler Nachrede, Verleumdung und Kreditschädigung
  • gefährliche Drohung und Erpressung
  • Schädigung von Gläubigerinteressen

Versicherungsbetrug
Unzählige Unternehmen werden bundesweit Opfer von Delikten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität.

Die Straftaten erstrecken sich von und Anlagebetrügereien über Werksspionage bis hin zur Weitergabe von Firmeninterna an unberechtigte Dritte. Doch auch der Deliktbereich des Versicherungsbetrugs zählt zu den Taten, die sowohl die Gesellschaft als auch die Unternehmen selbst in hohem Maße schädigen.

Auch für Versicherungen sind Berufsdetektive immer wieder im Einsatz. Wir klären Versicherungsbetrug in seinen unterschiedlichen Formen auf. Denn oftmals ist ein Unfall gar nicht so passiert, wie es der Versicherungskunde behauptet und das klärt der Detektiv auf.