Ehe & Partnerschaft

Affäre, Betrug, Scheidung, …

Die Berufsdetektivin Vera 1 ermittelt erfolgreich bei:

Scheidungsbeweis
In zivilrechtlichen Fällen müssen erhebliche streitige Tatsachen bewiesen werden. Behauptungen müssen belegt werden. Ein Berufsdetektiv wird eingesetzt, falls die Ehe durch das Fremdgehen eines Ehepartners derart zerrüttet ist, sodass eine Ehescheidung angestrebt wird.

Sollte durch einen Ehebruch die Ehe so tief zerrüttet sein, dass die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann, liegt ein Scheidungsgrund vor.

Der den Ehebruch begehende Partner wird in der Regel schuldig geschieden – dies kann wiederum finanzielle Aspekte (Unterhalt) beeinflussen. Zu beachten ist jedoch, dass ab Kenntnis des Ehebruchs relativ zeitnah gehandelt werden muss, denn sonst tritt die „Verzeihung“ ein.

 

Lebensgemeinschaft
Selbstverständlich ermitteln und observieren wir nicht nur im Falle einer aufrechten Ehe. Auch in einer Beziehung oder Lebensgemeinschaft, eingetragen oder nicht, haben Sie ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, ob Sie hintergangen und betrogen werden oder nicht.

Dennoch werden oft in Eigenregie stümperhafte Observationen oder Ermittlungen durchgeführt, die in der Regel mehr Schaden als Nutzen bringen. In zivilrechtlichen Fällen müssen erhebliche streitige Tatsachen bewiesen werden. Behauptungen müssen belegt werden.

Um eine derartige Situation zu vermeiden, kontaktieren Sie uns und wir werden die für Sie günstigste Lösung finden.